Wenn man aufgrund der Zusicherung auf eine andere Staatsbürgerschaft aus der albanischen Staatsbürgerschaft entlassen worden ist, dann wiedererwirbt man die albanische Staatsbürgerschaft, wenn man die zugesicherte Staatsbürgerschaft nicht erworben hat. In diesen Fällen werden die folgenden Ausweispapiere und Dokumente zur Begründung des Antrages auf die albanische Staatsbürgerschaft vorgelegt:
1. Antrag an den albanischen Staatspräsidenten. Der Antrag soll diese Elemente enthalten: Begründung des Antrags auf Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft; vollständige Personaldaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit); Anschrift des ständigen Wohnsitzes und gegebenenfalls Postanschrift. Der Antrag soll vom Antragsteller unter Angabe des Vor- und Nachnamens unterschrieben;
2. Geburtsurkunde und Familienurkunde;
3. Schriftliche Erläuterung und Bestätigung der entsprechenden Polizeidienststelle und des Bezirksamtes bezüglich der Staatsangehörigkeit der Eltern des Antragstellers;
4. Notarielle Erklärung des erwachsenen Antragstellers bezüglich der vorherigen Beantragung oder Nichtbeantragung einer anderen Staatsbürgerschaft;
5. Bestätigung des entsprechenden Verwaltungsamtes für den erwachsenen Antragsteller;
6. Geburts- bzw. Sterbeurkunde der Eltern des Antragstellers;
7. Foto des Antragstellers: 3 Passfotos von sich selbst und Fotos der Kinder, wenn diese minderjährig sind;
Gebühren für die Beantragung über die Botschaft
Für diese Dienstleistung ist ein Betrag von 30€ auf das Konto der Botschaft für konsularische Dienste zu überweisen und der Zahlungsnachweis zusammen mit den anderen Dokumenten vorzulegen. Die Zahlung ist nicht erstattungsfähig.