Gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen in Deutschland und Albanien
Die neuen Regelungen treten am 1. Juni 2022 in Kraft
Inhaber eines Führerscheins der Klassen A, A1, A2, B, BE, C, C1, C2, D, D1, D2 (Motorrad, Pkw, Lkw, Bus), der nach dem 24. Januar 2017 ausgestellt ist, können diesen dann ohne erneute Prüfung umschreiben lassen.
Das gilt für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland (Aufenthalt in Deutschland mindestens 185 Tage pro Jahr).
Die Neuregelung im Detail:
Mit einer aktuellen Rechtsänderung (15. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) wird für die Bürgerinnen und Bürger aus Albanien nun der Weg geebnet, künftig albanische Führerscheine der Klassen A, A1, A2, B, BE, C, C1, C2 D, D1, D2 (Motorrad, Pkw-, Lkw- und Busklassen) prüfungsfrei und die Klasse AM nach Ablegen einer praktischen Prüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben.
Die Regelungen zur Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus der Republik Albanien treten am 01.06.2022 in Kraft. Die für den Vollzug der fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen zuständigen Länder sind aber gebeten worden, bereits jetzt entsprechend zu verfahren. Zuständig für die Umschreibung sind die Fahrerlaubnisbehörden am Wohnsitz (Führerscheinstelle)der Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die Neuregelung gilt für:
Inhaber eines nach 24.01.2017 in Albanien von den zuständigen Behörden ausgestellten Führerscheins mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Aufenthalt mindestens 185 Tage pro Jahr)
Inhaber eines vor dem 24.01.2017 in Albanien von den zuständigen Behörden ausgestellten Führerscheins mit Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland vor dem 24.01.2017 können über das Kraftfahr-Bundesamt (KBA) bei der zuständigen albanischen Behörde eine Auskunft über den Besitz und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einholen.
Inhaber eines von den zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Führerscheins mit Wohnsitz in der Republik Albanien (Aufenthalt mindestens 185 Tage in einem Kalenderjahr)