Eltern mit albanischer Staatsangehörigkeit sind gesetzlich verpflichtet die im Ausland geborenen Kinder im Standesamtsregister in Albanien anzumelden. Die Anmeldung der Kinder kann direkt von den Eltern oder aber auch von der Botschaft vorgenommen werden.
Anmeldung von den Eltern
Für die Anmeldung der in Deutschland geborenen Kinder sollen die Eltern vorher die Geburtsurkunde – am besten internationale – in die Botschaft zur Legalisation (siehe: Legalisation der Dokumente) schicken. Anhand der legalisierten Geburtskunde können dann die Eltern die Anmeldung des Kindes in Albanien beim entsprechenden Standesamt in Albanien vornehmen.
Anmeldung über die Botschaft
Für die Anmeldung über die Botschaft sollen die Eltern die jeweils von Bezirksamt, Bezirksregierung, Landesverwaltungsamt, Regierungspräsidium oder Polizeidirektion vorher beglaubigte Geburtsurkunde des Kindes bei der Botschaft vorlegen.
Wenn die Eltern verheiratet sind, dann wird die Anmeldung im Standesamtsregister ausgeführt, in dem der Vater angemeldet ist. Wenn sie unverheiratet sind, dann der Anmeldungsort nach dem Wunsch der Eltern entschieden.
Die Gebühr für die Anmeldung des Kindes beträgt 30€. Dieser Betrag ist auf das Konto der Botschaft für konsularische Dienste zu überweisen.
Für die Anmeldung über die Botschaft ist es nicht notwendig, dass die Eltern bei der Botschaft vorsprechen. Die Dokumente werden mit der Post geschickt. Neben dem Dokument soll der Umschlag den Zahlungsnachweis sowie auch einen frankierten Rückumschlag mit Empfängeradresse enthalten.
Die Geburtsurkunde muss erst ins Deutsche übersetzt werden bevor sie zur Albanischen Botschaft gesendet wird.
Die Eltern schreiben eine Anfrage an die Albanische Botschaft mit der Nummer des Standesamtes und den Namen der Stadt wo das Kind registriert sein wird.