Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Albanien haben sich auf einen gegenseitigen Urkundenverkehr ohne Legalisation der Dokumente aus beiden Ländern geeinigt. Diese Art der Urkundenbeglaubigung ist auch als Apostille bekannt.
Dieser Beschluss verbessert die Dienstleistungen der Bürger beider Staaten, die den Behörden des jeweils anderen Staates Dokumente vorlegen müssen. Von nun an können Urkunden, ausgestellt von den Behörden beider Länder, apostilliert werden, ohne vorab durch ensprechende diplomatische Vertretungen legalisiert werden zu müssen.
Die Gebühr in Höhe von 20,00 Euro für die Legalisation von Dokumenten durch die deutschen Behörden entfällt für die Urkunden, die durch albanische Behörden ausgestellt werden und in Deutschland vorzulegen sind. Auch die Wartezeit verringert sich beim Behördengang um die Hälfte.
Ebenso müssen Urkunden, ausgestellt durch die deutschen Behörden, durch eine Apostille beglaubigt werden, um in Albanien Gültigkeit zu erlangen, ohne jedoch anschließend von der Botschaft der Republik Albanien in Berlin legalisiert werden zu müssen.